Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Leberecht GmbH

§1 Allgemeines

  1. Die Leistungen der Leberecht GmbH, werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten mithin auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte verwandter Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Die Leberecht GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen der Leberecht GmbH.
  3. Die Leberecht GmbH erbringt grundsätzlich handwerkliche Tätigkeiten vor Ort, fertigt speziell vereinbarte bewegliche Sachen an und verkauft Sachen an den Kunden.

§2 Angebote und Unterlagen

  1. Angebote der Leberecht GmbH sind grundsätzlich, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde, freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot unterbreitet wurde und nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 6 Wochen nach Abgabe bindend.
  2. Ein Vertrag mit der Leberecht GmbH kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post und nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
  3. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen  oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen wird grundsätzlich ausgeschlossen.
  4. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen sind gedankliches und urheberrechtliches Eigentum der Leberecht GmbH und dürfen zum Schutze des Betriebes ohne Zustimmung der Leberecht GmbH dritten Personen nicht ausgehändigt, gezeigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss eines Vertrages mit der Leberecht GmbH unverzüglich an diese zurückzugeben.

§3 Vergütung

  1. Die Leberecht GmbH erbringt ihre Leistung, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste. Diese muss in den Geschäftsräumen der Leberecht GmbH oder dem schriftlichen und aktuellen Angebot gut erkennbar aushängen und einsehbar sein.Für den Verkauf von Sachen gilt die aktuelle Preisliste der Hersteller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als vereinbarter Preis für die kaufgegenständliche Sache.
  2. Zur Dokumentation der Handwerksleistung nach Aufwand werden die verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Arbeitsleistungen, die Fahrt-, Werkzeug, Maschinen- und Transportkosten jeweils gesondert aufgelistet. Die Abrechnung kann als Gesamtbetrag der Dienstleistung inkl. Lohn- und Materialkosten ausgewiesen werden.
  3. Wird die Leistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
  4. Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern  keine anderen Zahlungsziele vereinbart sind. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Leberecht GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
  5. Barauslagen und besondere Kosten, die der Leberecht GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis mit einem Aufschlag von 5% berechnet.
  6. Sämtliche Leistungen der Leberecht GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe.§ 4 Versuchte Instandsetzung
  7. Wird dieLeberecht GmbH mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil

der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder

der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich

sinnvoll beseitigt werden kann,

ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen der Leberecht GmbH zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich der Leberecht GmbH fällt.

§4 Gefahrübergang bei Lieferung und Versendungskauf

  1. Lieferungen erfolgen ab dem Sitz des Unternehmens auf Kosten des Kunden, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Wird auf Verlangen des Kunden, der kein Verbraucher ist, der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den Frachtführer auf den Käufer über.
  2. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen der Leberecht GmbH und dessen Erfüllungsgehilfen. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Kunde für die hierdurch auftretenden Schäden.
  3. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus.
  4. Vom Kunden verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet. Die Grundlage für diese Berechnung ergibt sich aus der Preisliste.
  5. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung über.
  6. Gerät der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  7. Falls die Leberecht GmbH an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die der Leberecht GmbH oder dessen Lieferanten betreffen, gehindert wird und die Leberecht GmbH diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, (höhere Gewalt), so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen. Hierüber wird der Kunde   unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Leberecht GmbH behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zur vollständigen Zahlungserfüllung aus dem Vertrag vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Leberecht GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  3. Veräußert der Kunde, der kein Verbraucher ist, den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt der Leberecht GmbH offen zu legen. Ferner darf der Kunde, der kein Verbraucher ist, mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden die Rechte der Leberecht GmbH beeinträchtigt, z.B. durch Pfändung, muss der Kunde ihm dies unverzüglich mitteilen. In diesem Falle trägt der Kunde die Beweislast für den Zugang der Information bei der Leberecht GmbH.
  4. Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Kunden, der kein Verbraucher ist, geworden sind, verpflichtet sich dieser bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte der Leberecht GmbH die Demontage der Sachen, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen im Zweifel über die Eigentumslage zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, der kein Verbraucher ist.
  5. Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Kunde, der kein Verbraucher ist, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung der Leberecht GmbH an die Leberecht GmbH.

§6 Abnahme

  1. Der Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald die Leberecht GmbH ihn über die Fertigstellung informiert.
  2. Die Abnahme soll am Erfüllungsort erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch die Leberecht GmbH unverzüglich abholt oder die Leberecht GmbH nicht informiert, ob die erbrachte Arbeitsleistung der vertraglich geschuldeten entspricht.
  4. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug haftet die Leberecht GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden an den Geräten/ Sachen.

§7 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes anzuzeigen. Der Mangel muss schriftlich uns gegenüber gerügt werden.Die Leberecht GmbH haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.Ist der Kunde ein Kaufmann oder Gewerbetreibender, so gelten die Vorschriften des HGB in Verbindung mit denen des BGB für die Sachmängelhaftung der Leberecht GmbH.

§8 Haftung

  1. Leberecht GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Leberecht GmbH ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Leberecht GmbH in demselben Umfang.
  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9 Datenschutz

  1. Wir erheben Daten des Kunden nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

§10 Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Leberecht GmbH.

§11 Sonstige Bestimmungen

  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§12 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Berlin, den 15.04.2020

Logo Leberecht GmbH

© Leberecht GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.